Anerkennung & Abrechnung
Transparenz bei der Anerkennung meiner Leistungen und der Abrechnung mit den Pflegekassen ist mir sehr wichtig. Hier finden Sie die wesentlichen Informationen dazu.
Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI (AnFöVO NRW)
Damit Sie meine Angebote zur Unterstützung im Alltag (wie Betreuung, haushaltsnahe Hilfen, Begleitdienste) über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse abrechnen können, ist eine formale Anerkennung meiner Tätigkeit durch die zuständigen Behörden in Nordrhein-Westfalen erforderlich. Diese Anerkennung basiert auf der Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO) NRW.
Status meiner Anerkennung: Jamina Bokaddour / Pflegekompass mit Herz ist als Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI anerkannt. (Durchführung der Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen (Anerkennungs- und Förderungsverordnung - AnFöVO). Anerkennung erteilt am 11.04.2025 durch zuständige Behörde Stadt Bonn.)
Die Anerkennung wird von den Kreisen und kreisfreien Städten in NRW erteilt. Informationen zum Verfahren und das Antragsportal finden Sie unter www.pfaduia.nrw.de. Einmal erteilt, ist diese Anerkennung in ganz Nordrhein-Westfalen gültig.
Abrechnung über den Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)
Pflegebedürftigen aller Pflegegrade (1 bis 5), die zu Hause gepflegt werden, steht ein monatlicher Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro zu. Dieser Betrag ist zweckgebunden und kann für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger sowie zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der pflegebedürftigen Personen bei der Gestaltung ihres Alltags eingesetzt werden – also genau für meine anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag.
Wie funktioniert die Abrechnung?
- Nachdem ich die vereinbarten Leistungen erbracht habe, erstelle ich eine detaillierte Rechnung.
- In der Regel unterzeichnen Sie oder der pflegebedürftige Mensch eine Abtretungserklärung. Damit kann ich die Kosten direkt mit der zuständigen Pflegekasse abrechnen. Sie müssen dann nicht in Vorleistung treten.
- Alternativ können Sie die Rechnung auch zunächst selbst bezahlen und anschließend bei Ihrer Pflegekasse zur Erstattung einreichen.
Ich unterstütze Sie gerne bei allen Fragen rund um den Entlastungsbetrag und die Abwicklung mit Ihrer Pflegekasse.
Pflegeberatungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Wenn Sie oder Ihr Angehöriger Pflegegeld beziehen (bei Pflegegrad 2 bis 5), sind Sie gesetzlich verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz durch eine anerkannte Pflegefachkraft in Anspruch zu nehmen. Die Häufigkeit hängt vom Pflegegrad ab:
- Pflegegrad 2 und 3: einmal halbjährlich
- Pflegegrad 4 und 5: einmal vierteljährlich
Ich bin als Pflegeberaterin nach § 37 Abs. 3 SGB XI anerkannt und führe diese Beratungsbesuche gerne bei Ihnen zu Hause durch. Diese Beratung dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege, gibt Ihnen praktische Unterstützung, beantwortet Ihre Fragen und ist für Sie kostenfrei. Die Kosten hierfür werden direkt von der Pflegekasse übernommen.
Meine Preisgestaltung
Für meine anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag sowie für Pflegeschulungen nach § 45 SGB XI gilt folgender Stundensatz:
Stundensatz: 38,00 € (dies entspricht dem in NRW ab 01.01.2025 geltenden Höchstsatz für anerkannte Angebote)
Fahrtkostenpauschale: 5,00 € pro Einsatz
Für Coaching-Leistungen, die über den Rahmen der Angebote zur Unterstützung im Alltag hinausgehen, erstelle ich Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Bitte sprechen Sie mich an.
Sie erhalten monatlich eine detaillierte Leistungsübersicht bzw. Rechnung über die erbrachten Leistungen.